Gasleitungsüberprüfung
Für meine Sicherheit
Laut OÖ Gassicherheitsverordnung 2006 und dem OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz ist eine Überprüfung der Gasleitungen alle 12 Jahre (GK71) gesetzlich verpflichtend!
Bei der Überprüfung Ihrer Gasleitung laut ÖVGW Richtlinie GK71 werden folgende Punkte kontrolliert:
Dichtheitsprüfung der Gasleitung mittels elektronischem Leckmengenmessgerät
Optische Kontrolle der Befestigung
Optische Kontrolle des Korrosionsschutzes
Kontrolle der Kennzeichnung, der Erdung, der Gängigkeit der Absperreinrichtungen,
Kontrolle der Gasgeräte, der Verbrennungsluft- zuführung, der Abgasführung
Gleichzeitig können wir Ihnen auch gleich, falls notwendig, eine rasche Reparatur Ihrer Gasleitung anbieten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!