Qualität aus Meisterhand

Gasleitungsüberprüfung

Für meine Sicherheit

Laut OÖ Gassicherheitsverordnung 2006 und dem OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz ist eine Überprüfung der Gasleitungen alle 12 Jahre (GK71) gesetzlich verpflichtend!

Bei der Überprüfung Ihrer Gasleitung laut ÖVGW Richtlinie GK71 werden folgende Punkte kontrolliert:

Dichtheitsprüfung der Gasleitung mittels elektronischem Leckmengenmessgerät
Optische Kontrolle der Befestigung
Optische Kontrolle des Korrosionsschutzes
Kontrolle der Kennzeichnung, der Erdung, der Gängigkeit der Absperreinrichtungen,
Kontrolle der Gasgeräte, der Verbrennungsluft- zuführung, der Abgasführung


Gleichzeitig können wir Ihnen auch gleich, falls notwendig, eine rasche Reparatur Ihrer Gasleitung anbieten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! 

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